Kfz Steuerreform 2009 - Regierung beschließt neue Kfz Steuer
Lange hat es gedauert, doch nun konnte sich die Regierung endlich auf die gesetzlichen Regelungen zur Reform der Kfz Steuer einigen. Ab dem 01.07.2009 ist die bisherige nur am Hubraum der Autos orientierte Kfz Steuer für neu zugelassene Autos Geschichte. Ersetzt wird sie durch eine Steuer, die sich zusätzlich am CO2-AUsstoß des Autos orientiert.
Die neue Kfz Steuer errechnet sich somit aus einem Grundbetrag (auch Sockelbetrag genannt), bei dem pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel fällig werden. Darüber hinaus werden künftig auch die Schadstoffemissionen in die Berechnung der Pkw Steuer einfließen. Für Autos mit Emissionswerten jenseits eines Grenzwertes müssen pro überschüssiges Gramm CO2 je Kilometer weitere 2 Euro veranschlagt. Dieser Schwellenwert liegt in den Jahren 2010 und 2011 bei 120 Gramm CO2, 2012 und 2013 bei 110 Gramm und ab 2014 bei 95 Gramm.
Fahrer von besonders spritsparende Autos, die somit auch einen geringen CO2-Ausstoß unterhalb des Grenzwertes vorweisen können, werden also tendenziell entlastet. SUVs und große Limousinen mit großem Hubraum und großem Verbrauch können dagegen deutlich teurer werden.
Für Besitzer von Altfahrzeugen ändert sich allerdings zunächst nichts. Über die Übergangsregelungen für derzeit zugelassene Fahrzeuge sind momentan noch verbindlichen Details bekannt.
Nachdem nun endlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die KFZ Steuerreform gegeben sind, lässt sich auch vernünftig kalkulieren, wieviel Steuern in Zukunft für Neuwagen zu bezahlen sind. Diese Möglichkeit bietet das Tool zur Berechnung der Kfz Steuer. Hiermit können Sie die anfallende Besteuerung Ihres Neuwagens errechnen.