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Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff und CO2 Basis - Hintergründe und Sachstand

Gemäß einer im Dezember 2007 von der EU-Kommission vorgestellten Richtlinie sollen beginnend ab 2012 ein Emissions-Grenzwert für neu verkaufte Personenkraftwagen eingeführt werden. Übersteigt ein Neuwagen den EU-Grenzwert, so sind Strafzahlungen vorgesehen, die stufenweise bis 2015 auf 95 Euro pro zusätzliches Gramm Kohlendioxid angehoben werden sollen. Darüber hinaus sind Verschärfungen von EU-Normen für bestimmte Abgase (u.a. Kohlenwasserstoffe, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Partikel) angekündigt.

Vor diesem Hintergrund sind die Staatsorgane in Deutschland dazu aufgefordert, Gesetze zu verabschieden, die die bislang gängige Besteuerung von Kraftfahrzeugen anhand der Hubraumgröße zu Gunsten einer Schadstoff-basierten Berechnung ablösen soll. Dabei sollen insbesondere schadstoffarme bzw. schadstoffreduzierte Fahrzeuge begünstigt werden. Da die Einnahmen aus der Kfz-Steuer in Deutschland den Bundesländern zustehen, müssen sich Bundesregierung und Länder auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen.

Gegenwärtig liegt der durchschnittliche Wert für den CO2-Ausstoß von neu verkauften PKWs in Deutschland bei 170 Gramm / Kilometer. Somit liegen die Emissionen deutlich oberhalb des von der EU-Kommission festgelegten Grenzwertes von 120 Gramm / Kilometer, der ab 2012 bindend wird. Durch die veränderte Berechnungsgrundlage für die Kfz-Steuer in Deutschland wird eine Verringerung des durchschnittlichen Emissionswertes erwartet, da die Verbraucher nicht bereit (bzw. nicht in der Lage) sein werden, die zum Teil erheblichen Mehrkosten zu tragen.

Zwar wird immer von einer aufkommensneutralen Einführung der CO2-Steuer gesprochen (d.h. in der Summe sollen die Steuerzahler keine Mehrkosten zu tragen haben), dabei wird jedoch immer implizit mit fallenden Durchschnittswerten gerechnet. Im Falle eines stagnierenden mittleren CO2-Ausstoßes würden auf die Verbraucher erhebliche Mehrkosten zukommen.

Die Bundesregierung hat in einem Eckpunktepapier die Grundrisse für die am 1. Januar 2009 in Kraft tretende Umstellung auf einer CO2-bezogene Besteuerung von Kraftfahrzeugen skizziert. Nun ist es Aufgabe von Bundesregierung und Ländern, sich über einen Gesetzentwurf abzustimmen. Die Verabschiedung im Kabinett ist für Mai 2008 vorgesehen.