Fehlender Umweltschutz bei CO2 Steuer: Entlastung für Spritschlucker & Jahreswagen Käufer
In Zeiten einer globalen Wirtschaftskrise scheint der Klimaschutz nicht mehr so viel Bedeutung zu haben. Die Regierung plant die ausgelobte Abwrackprämie zukünftig auch für Jahreswagen Käufer gelten zu lassen. Darüber hinaus berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Spritschlucker zukünftig anders als erwartet steuerlich entalstet werden sollen.
Spritschluckende Luxuslimousinen sollen steuerlich gefördert werden
Ursprünglich sah der Vorschlag des Finanzministerium vor, dass ab dem 1. Juli 2009 alle Neuwagen nach ihren CO2 Emissionen besteuert werden sollten. Dies hätte zur Folge, dass Fahrzeuge mit tendenziell höherem Verbrauch - und damit einem höheren CO2 Ausstoß - auch mehr Steuern zahlen müssten als sparsame Fahrzeuge. Der Grenzwert für die CO2 Besteuerung liegt hierbei bei 120 Gramm je Kilometer.
Die neuen Regelungen bringen es nun jedoch mit sich, dass Fahrzeige mit besonders großem Hubraum steuerlich im Vergleich zur alten Regelung sogar entlastet werden. Der Grund hierfür ist bei der Hubraumbesteuerung zu suchen. Die Besteurung nach Motorvolumen erfolgt nur bis zu 2,5 Liter bei Benzinern und 3 Liter bei Dieselfahrzeugen.
Hat nun ein Fahrzeug mehr als 2,5 Liter Hubraum (Diesel), so fallen im Maximalfall gerademal 50 EUR Hubraum Anteil an .Dabei macht es dann keinen unterschied mehr, ob ein Fahrzeug einen Hubraum von nur 2,5 Liter oder 6 Liter hat. Was sich aber sehr wohl ändert ist der Treibstoffverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen.
Interne Rechnungen des Finanzministerium ergaben folgendes: Während ein Fahrer eines kleinen 1,4-Liter VW Golf gerade mal mit 8 EUR Steuerentlastung rechnen kann, realisert ein Fahrer eine Audi A8 mit 4,1 Liter Hubraum eine satte Ersparnis von 90 EUR.
Ob es in diesem Kontext zu Nachbesserungen kommen wird, ist eher unwahrscheinlich, wenn man den Worten von Unionsfraktionsvize Michael Meister Vertrauen schenken darf. Der Entwurf sei "ein sorgfältig ausgewogener Kompromiss".