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Steuerbefreiung von Euro 4 / Euro 5 / Euro 6 Autos bei einer Neuzulassung bis zum 30.06.2009

Die Abwrackprämie ist in aller Munde und bestimmte die vergangenen Wochen die Schlagzeilen. Doch bei all der Diskussion über die Förderung der Verschrottung von Altfahrzeugen zu Gunsten der Anschaffung eines Neuwagens stellt die - im offiziellen Jargon so genannte - Umweltprämie nur einen Teil der Fördermäßnahmen zur Eingrenzung der Absatzschwierigkeiten der Automobilhersteller dar.

Völlig in den Hintergrund tritt nämlich die im Zuge der Kfz Steuerreform beschlossene Steuerbefreiung von Autos, die die Abgasnormen Euro 4, Euro 5 bzw. Euro 6 erfüllen. Für solche PKW werden bei Neuzulassung bis zum 30. Juni 2009 keine Steuern für 2009 (bei Euro 4) bzw. für 2009 und 2010 (bei Euro 5 / 6) fällig. Zur Realisierung dieses Steuervorteils ist es selbstverständlich nicht nötig, ein Altfahrzeug verschrotten zu lassen.

Insbesondere wird bei Fahrzeugen, die zwischen dem 05. November 2008 und 30. Juni 2009 zugelassen werden, nach Ablauf der Steuerbefreiung eine Prüfung durchgeführt, welches Steuersystem günstiger für den Fahrzeughalter ist. D.h. bei einem "Gewinner"-Auto der Reform wird die neue CO2 Steuer angewandt, bei einem "Verlierer"-Auto wird zumindest einstweilen noch nach alter Kfz Steuer berechnet. Da in der Politik noch lange keine Einigung über die Übergangsregelungen zur Überführung von Altfahrzeugen in das neue Steuersystem in Sicht ist, kann dies noch einige Jahre dauern, bis verbindliche Regelungen getroffen werden. Solange kann man auch noch mit einer Spritschleuder noch nach altem Steuerrecht günstig wegkommen.